Hotel Landgasthaus Zander in Blankenburg OT Heimburg
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AGB´s (Kurzfassung)

Hotel Landgasthaus Zander in Blankenburg OT Heimburg
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Wie überall im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten: Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, telefonisch oder schriftlich, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Gastaufnahmevertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung 10 %. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen. Zur Vermeidung von Stornierungsgebühren raten wir unseren Gästen dringend zum Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern sowie für weitere für den Kunden erbrachte Leistungen des Landgasthauses Zander (nachfolgend als Hotel bezeichnet).
Vertragsabschluss, Kündigung, Rücktritt, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags
Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die schriftliche, telefonische oder mündliche Bestätigung einer Buchung seitens des Hotels bzw. durch die Annahme eines Angebotes des Hotels durch den Kunden. Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Kunden durch Abbestellung gekündigt, so muss das Hotel seine Zustimmung hierzu erteilen. Wird die Vertragsauflösung vom Hotel nicht akzeptiert, wird sich das Hotel bemühen, das/die Zimmer weiterzuvermieten. Ist dem Hotel dies nicht möglich, wird die Zahlung des vereinbarten Preises für Logis/Frühstück und Wellnessleistungen für den vertraglich vereinbarten Zeitraum fällig. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen: Bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei bis 21 Tage vor Anreise: 20 % 20 – 10 Tage vor Anreise: 30 % 9 – 3 Tage vor Anreise: 40 % 3 – am Anreisetag: 90 % Nichtanreise mit Stornierung, ( No show ) 100% Diese Regelung gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer. Dem Kunden wird natürlich eingeräumt dem Hotel nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer war oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere dann wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Hotelgast oder dem Zweck betreffend, gebucht wurden, sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können. Ist der Rücktritt des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Anreise und Abreise
Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich, werden Zimmer, falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch hierfür besteht jedoch nicht! Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18.00 Uhr frei, im Anschluss daran steht es dem Hotel frei das Zimmer anderweitig zu vergeben. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 11.00 Uhr, kann das Hotel bei einer zur Verfügungsstellung bis 16.00 Uhr 50 % ab 16.00 Uhr 100% des Logispreises für den Tag zusätzlich verlangen. Reserviert der Kunde nicht die Gesamtzimmerzahl des Hotels, so kann er keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Hotelzimmer und/oder Leistungen erheben.
Vertrag über andere vereinbarte Leistungen
Bei anderen bestellten Leistungen wie Raummieten und/oder vereinbarten Speisen und Getränken – z.B. bei Veranstaltungen, Bankett gelten folgende Bedingungen:’ Der Kunde hat dem Hotel spätestens drei Werktage vor der Leistungserbringung die Anzahl der Teilnehmer mitzuteilen. Kommen weniger als vereinbart, hat der Kunde gemäß der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird nach dieser Teilnehmerzahl abgerechnet.

Rücktritt von diesem Vertrag
Gastronomische Leistungen können bis 20 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Vereinbarte Raummieten werden wie reservierte Zimmer berechnet. Die Höhe der Raummiete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. 14 – 8 Tage vor der Veranstaltung sind bei einem Rücktritt vom Besteller die vereinbarte Raummiete und der Ersatz von 50 % des entgangenen Umsatzes zu zahlen. Der entgangene Umsatz wird berechnet nach dem Preis der bestellten Speisen, bzw. nach dem Mindestumsatz im Haus, sofern kein Menü/Büffet vorbestellt wurde. Ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung sind die vereinbarte Raummiete und 75 % des entgangenen Umsatzes vom Besteller zu bezahlen.

Preiserhöhungen, Zahlung, Erfüllungsort
Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Das Hotel ist berechtigt eine Zahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung im Voraus der Anreise des Kunden im Hotel zu verlangen. Andere Zahlungstermine können vertraglich festgelegt werden. Bei Gruppenreisen ab 10 Personen ist der vereinbarte Preis bis 14 Tage vor Anreise zu 80 % auf das Geschäftskonto des Hotels anzuweisen. Der Rest ist bei Anreise zu zahlen. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verlangt werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Blankenburg OT Heimburg-Landkreis Harz. Amtsgerichtkreis Wernigerode.
Fremdleistungen
Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Künstler, DJs, Sportkurse, Stadtführungen, Besuche von Veranstaltungen, Ausflüge . Fremdleistungen werden nicht durch das Hotel durchgeführt, sondern von Dritten ( Leistungserbringern ) in eigener Verantwortung erbracht.
Haftung / Verjährung
Das Hotel haftet im Bereich der eigenen Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen das Hotel als auch gegen sein Personal beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Hotel jedoch auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden gegen das Hotel sechs Monate nach Erbringung der vereinbarten Hotelleistung. Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels auch bei Ansprüchen aus culpa in contrahendo, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung. Für Fremdleistungen wird keine Gewähr übernommen. Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Das Hotel haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Hotelgrundstück / Garage abgestelltem Fahrzeug und/oder für dessen Inhalt nicht. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Eine Bewachung findet nicht statt.
Schlussbestimmungen
Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des für den Sitz des Hotels zuständigen Gerichts vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. gez. Birgit Zander, Geschäftsinhaberin, Heimburg am 1. August 2017
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